[Hinweis des šbersetzers: Diese šbersetzung ist allein der Verst„ndlichkeit halber beigefgt. Sie ist rechtlich nicht verbindlich; in Zweifelsf„llen entscheiden allein die englischen Bestimmungen, wie sie in der Datei COPYING der &xwp;-Installation enthalten sind.]

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA

Jedermann wird die Erlaubnis erteilt, unver„nderte Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren und zu vertreiben, aber Žnderungen dieses Dokuments sind nicht erlaubt.

Vorwort

Die Lizenzvereinbarungen der meisten Softwarepakete sind entworfen worden, um Ihre Freiheit einzuschr„nken und zu ver„ndern. Im Gegensatz dazu ist die GNU General Public Licence dazu gedacht, Ihre Freiheit zu garantieren, freie Software weiterzugeben und zu ver„ndern -- um sicherzustellen, daá freie Software fr alle ihre Benutzer frei ist. Diese General Public Licence findet auf den gr”áten Teil der Software der Free Software Foundation Anwendung sowie auf jedes andere Programm, dessen Autoren sich dieser Lizenz verpflichtet haben. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird hingegen von der GNU Library General Public License erfaát.) Sie k”nnen sie auf Ihre eigenen Programme ebenfalls anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf Freiheit, aber nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sind entworfen worden, um Ihnen zu garantieren, daá Sie Kopien von freier Software vertreiben k”nnen (und sich dafr bezahlen lassen, wenn Sie m”chten), daá Sie Quelltexte erhalten oder jedenfalls erhalten k”nnen, daá Sie die Software ver„ndern k”nnen oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden k”nnen, und daá Sie wissen, daá Sie dies alles tun k”nnen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Beschr„nkungen einfhren, die es unm”glich machen, daá irgendjemand Ihnen diese Rechte verweigert oder Sie auffordert, diese Rechte aufzugeben. Diese Beschr„nkungen „uáern sich in bestimmten Pflichten Ihrerseits, wenn Sie Kopien der Software vertreiben oder diese „ndern.

Wenn Sie zum Beispiel Kopien eines solchen Programmes vertreiben, egal ob gratis oder gegen eine Gebhr, mssen Sie allen Empf„ngern alle Rechte weitergeben, die Sie selbst haben. Sie mssen sicherstellen, daá die Empf„nger ebenfalls den Quellcode erhalten oder erhalten k”nnen. Und Sie mssen ihnen diese Vereinbarungen zur Verfgung stellen, auf daá auch sie ihre Rechte kennen k”nnen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) die Software steht unter einem Copyright, und (2) stellen wir Ihnen diese Lizenz zur Verfgung, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis erteilt, die Software zu kopieren, vertreiben, und/oder zu ver„ndern.

Auáerdem, zum Schutz eines jeden Autors und unserer selbst, wollen wir sicherstellen, daá jedermann versteht, daá es keine Gew„hrleistung fr solche freie Software gibt. Wenn die Software von jemand anderem ver„ndert und weitergegeben wird, wollen wir, daá die Empf„nger wissen k”nnen, daá dasjenige, was sie erhalten haben, nicht das Original ist, damit der Ruf des Originalautors von Problemen unberhrt bleibt, die andere zu verantworten haben.

Abschlieáend: Jedes freie Programm ist permanent der Gefahr von Software-Patenten ausgesetzt. Wir wollen die Gefahr verringern, daá Weitervertreiber von freier Software individuell Patente erwerben und damit im Ergebnis ein Programm propriet„r machen k”nnen. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daá ein jedes Patent entweder fr jedermann frei lizenzierbar sein muá oder berhaupt nicht lizenziert werden darf.

Die detaillierten Vereinbarungen und Bedingungen fr Kopie, Vertrieb und Ver„nderung folgen nach.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
VEREINBARUNGEN UND BEDINGUNGEN FšR KOPIE, VERTRIEB UND VERŽNDERUNG

0. Diese Lizenz findet Anwendung auf jedes Programm oder eine andere Arbeit, die den Hinweis des Copyright-Inhabers enth„lt, die Arbeit solle unter den Vereinbarungen dieser General Public Licence vertrieben werden k”nnen. Im folgenden steht der Begriff "Programm" fr eine solche Arbeit, und eine "auf dem Programm basierende Arbeit" steht entweder fr das Programm selbst oder eine abgeleitete Arbeit, die dem Copyright-Recht untersteht; damit ist jedwede Arbeit gemeint, die das Programm ganz oder in Teilen enth„lt, gleichgltig ob unver„ndert oder mit Žnderungen und/oder šbersetzungen in eine andere Sprache. (Nachstehend wird die šbersetzung ohne weiteres im Begriff "Ver„nderung" erfaát.) Jeder Lizenznehmer wird mit "Sie" angesprochen.

T„tigkeiten, die nicht die Kopie, den Vertrieb oder die Žnderung betreffen, werden von dieser Lizenz nicht erfaát: sie liegen auáerhalb des Regelungsbereichs. Die T„tigkeit, ein Programm zu starten, wird nicht beschr„nkt, und die Ausgabe eines Programms wird nur dann erfaát, wenn diese Ausgabe als eine "auf dem Programm basierende Arbeit" aufzufassen ist (unabh„ngig davon, ob sie darauf beruht, daá das Programm gestartet wurde). Ob dies zutrifft, h„ngt von der T„tigkeit des Programmes ab.

1. Sie drfen unver„nderte Kopien des Quelltextes des Programms auf jeglichem Medium kopieren und vertreiben, so wie Sie sie erhalten haben, unter der Bedingung, daá Sie mit jeder Kopie einen deutlich sichtbaren, angemessenen Copyright-Hinweis sowie einen Hinweis auf den Haftungsausschluá ver”ffentlichen sowie alle bestehenden Hinweise intakt halten, die auf diese Lizenz und auf die fehlende Gew„hrleistung hinweisen, und schlieálich allen anderen Empf„ngern eine Kopie dieser Lizenz mit dem Programm zukommen lassen.

Sie drfen fr den physikalischen Vorgang der šbertragung der Kopie ein Entgelt erheben, und Sie drfen nach Ihrer Wahl gegen ein Entgelt selbst Gew„hrleistung anbieten.

2. Sie drfen Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder von Teilen desselben „ndern, womit Sie eine "auf dem Programm basierende Arbeit" erstellen, und solche Žnderungen unter den Bedingungen der Sektion 1 kopieren und vertreiben, wenn Sie zus„tzlich alle folgenden Bedingungen erfllen:

Diese Bedingungen gelten fr die ver„nderte Arbeit als ganzes. Wenn abgrenzbare Teile dieser Arbeit nicht vom Programm abgeleitet sind und vernnftigerweise als unabh„ngige und getrennte Arbeit angesehen werden k”nnen, dann betreffen diese Lizenz und ihre Bestimmungen diese Teile nicht, wenn Sie sie als getrennte Arbeiten vertreiben. Wenn Sie jedoch diese Teile als Teile eines Ganzen vertreiben, das als auf dem Programm basierende Arbeit anzusehen ist, dann muá der Vertrieb des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Rechte zugunsten anderer Lizenznehmer dann in bezug auf jeden einzelnen Teil des Ganzen gelten, unabh„ngig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist folglich nicht die Absicht dieses Abschnittes, fr Arbeiten, die ausschlieálich Sie geschaffen haben, neue Rechte geltend zu machen oder Ihre Rechte zu beschneiden; statt dessen dient dieser Abschnitt dazu, den Vertrieb abgeleiteter oder zusammengesetzter Arbeiten, die auf dem Programm basieren, Beschr„nkungen zu unterwerfen.

Auáerdem fallen andere Arbeiten, die nicht auf dem Programm basieren, nicht schon dadurch unter diese Lizenz, daá sie lediglich mit dem Programm (oder einer Arbeit, die darauf basiert) auf einem Speichermedium oder Vertriebsmedium zusammengestellt werden.

3. Sie drfen das Programm (oder eine Arbeit, die im Sinne von Abschnitt 2 darauf basiert) in Objektcode oder ausfhrbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 kopieren und vertreiben, unter der Bedingungen, daá Sie auáerdem eine der folgenden Bedingung erfllen:

Der Quelltext einer Arbeit ist als diejenige Form der Arbeit zu verstehen, die es erlaubt, Žnderungen vorzunehmen. Fr ein ausfhrbares Programm bedeutet der vollst„ndige Quelltext den gesamten Quelltext fr alle Module, die das Programm enth„lt, einschlieálich aller Dateien fr Schnittstellendefinitionen sowie der Skripte, die die Kompilierung und Installation steuern. Als spezielle Ausnahme muá der Quelltext nicht dasjenige enthalten, was (entweder in Form des Quelltextes oder als ausfhrbare Dateien) blicherweise mit den wesentlichen Bestandteilen (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems vertrieben wird, auf dem das ausfhrbare Programm l„uft, es sei denn, dieser Bestandteil liegt selbst der ausfhrbaren Datei bei.

Wenn der Vertrieb der ausfhrbaren Dateien oder des Objektcodes dadurch gew„hrleistet wird, daá das Kopieren per Zugriff auf einen bestimmten Ort erm”glicht wird, dann gilt das Angebot vergleichbaren Zugriffs fr das Kopieren des Quelltextes vom selben Ort auch dann als Vertrieb des Quelltextes, wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quelltexte mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie drfen das Programm nicht anders, als ausdrcklich in dieser Lizenz festgelegt ist, kopieren, „ndern, unterlizenzieren oder vertreiben. Jeder Versuch, das Programm andersartig zu kopieren, zu „ndern, unterzulizenzieren oder zu vertreiben, ist nichtig und fhrt automatisch dazu, daá Sie Ihre Rechte aus dieser Lizenz verlieren. Jedoch verlieren andere Dritte, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erlangt haben, so lange ihre Rechte nicht, wie sie sich selbst in Entsprechung dieser Lizenz verhalten.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, weil Sie sie nicht unterschrieben haben. Jedoch gibt es nichts anderes, was Ihnen die Erlaubnis gibt, das Programm oder darauf basierende Arbeiten zu ver„ndern oder zu vertreiben. Diese T„tigkeiten sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Wenn Sie folglich das Programm (oder jegliche Arbeit, die darauf basiert) ver„ndern oder vertreiben, erkl„ren Sie konkludent Ihre Annahme dieser Lizenz und all ihrer Bestimmungen und Bedingungen fr die Kopie, den Vertrieb und die Žnderung des Programms oder der Arbeiten, die darauf basieren.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm weitervertreiben (oder eine Arbeit, die darauf basiert), erh„lt der Empf„nger automatisch eine Lizenz von dem ursprnglichen Lizenzgeber, das Programm unter diesen Bedingungen zu kopieren, zu vertreiben oder zu „ndern. Sie drfen dem Empf„nger keine zus„tzlichen Beschr„nkungen der hierdurch gew„hrleisteten Rechte auferlegen. Sie sind fr die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte nicht verantwortlich.

7. Wenn Ihnen aus einer Gerichtsentscheidung oder der Anschuldigung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (der nicht auf Patentfragen beruhen muá) zus„tzliche Bedingungen auferlegt werden (entweder durch Gerichtsentscheidung, Vertrag oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, befreit Sie dies nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie den Vertrieb nicht so vornehmen k”nnen, daá er zugleich sowohl den Bedingungen dieser Lizenz als auch den anderen Bedingungen entspricht, drfen Sie als Konsequenz das Programm nicht vertreiben. Wenn es Ihnen beispielsweise eine Patentlizenz nicht erlaubt, daá das Programm von denjenigen Dritten, die es direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, kostenlos weitervertrieben wird, dann w„re die einzige M”glichkeit, daá Sie beide Lizenzen erfllen, daá Sie das Programm berhaupt nicht vertreiben.

Sollte sich irgendeine Teilbestimmung dieses Abschnittes aus irgendeinem Grunde als ungltig oder nicht durchsetzbar erweisen, so ist statt dessen der Sinn der Gesamtheit dieses Abschnittes anzuwenden, und der Abschnitt ist als ganzes unter den ge„nderten Umst„nden anwendbar zu machen.

Es ist nicht das Ziel dieses Abschnittes, Sie zur Verletzung von Patentbestimmungen oder anderer Rechte zu verleiten oder die Gltigkeit solcher Rechte anzuzweifeln; dieser Abschnitt hat den alleinigen Zweck, die Integrit„t des Vertriebssystems fr freie Software aufrechtzuerhalten, die durch Public Lincenses gew„hrleistet wird. Viele haben groázgige Betr„ge zu der durch dieses System gew„hrleisteten freien Software gemacht, und sie h„ngen von der einheitlichen Anwendung dieses Systems ab; es ist allein die Aufgabe des Autors bzw. des Beitragenden zu entscheiden, ob er oder sie Software in Verwendung eines anderen Systems vertreiben m”chte, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht bernehmen.

Dieser Abschnitt soll ausreichend deutlich machen, was die Konsequenzen der brigen Teile dieser Lizenz sein sollen.

8. Sollte der Vertrieb und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten L„ndern durch Patente oder geschtzte Schnittstellen beschr„nkt sein, so darf der ursprngliche Copyright-Inhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrckliche geographische Beschr„nkung hinzufgen, die solche L„nder ausschlieát, so daá der Vertrieb nur in oder zwischen den L„ndern erlaubt ist, die nicht derart ausgeschlossen sind. In diesem Falle enth„lt die Lizenzvereinbarung diese Beschr„nkung, als w„re sie in diesem Text der Lizenz selbst enthalten.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete oder neue Versionen der General Public Licence ver”ffentlichen. Solche neuen Versionen werden in der Zielsetzung der aktuellen Version „hnlich sein, k”nnen sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme zu behandeln.

Jeder Version wird eine eindeutige Versionsnummer gegeben. Wenn das Programm eine Versionsnummer der Lizenz angibt, unter der es stehen soll, und daá "jegliche zuknftige Version" ("any later version") ebenfalls gelten soll, haben Sie die Wahl, ob Sie den Bestimmungen der angegebenen oder denjenigen irgendeiner sp„teren Version folgen wollen. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k”nnen Sie irgendeine Version w„hlen, die jemals von der Free Software Foundation ver”ffentlicht wurde.

10. Wenn Sie Teile des Programms in ein anderes Programm einfgen m”chten, dessen Vertriebsbedingungen sich unterscheiden, schreiben Sie an den Autor, um eine Einwilligung zu erhalten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; manchmal machen wir Ausnahmen in solchen F„llen. Unsere Entscheidung wird dabei von zwei Zielen bestimmt: einerseits den "freien" Zustand aller von unserer Software abgeleiteten Sofware zu erhalten und andererseits die allgemeine Weitergabe und Verfgbarkeit von Software zu f”rdern.

KEINE HAFTUNG

11. WEIL DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE HAFTUNG FšR DAS PROGRAMM, SOWEIT ES DAS JEWEILS ANWENDBARE RECHT ZULŽáT. WENN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE BESEHEN" ("AS IS") ZUR VERFšGUNG, OHNE GARANTIE IRGENDEINER ART, WEDER EXPLIZIT ODER IMPLIZIT, EINSCHLIEáLICH, ABER NICHT BESCHRŽNKT AUF, DIE IMPLIZITE GARANTIE DER MARKTFŽHIGKEIT UND BENUTZBARKEIT FšR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE GEFAHR DER BENUTZUNG IN BEZUG AUF DIE QUALITŽT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT ALLEIN BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, NEHMEN SIE SELBST DIE KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN MAáNAHMEN ZUR PFLEGE, REPARATUR ODER BESEITIGUNG AUF SICH.

12. IN KEINEM FALLE (ES SEI DENN, DAS DAS JEWEILS ANWENDBARE RECHT DIES ERFORDERT ODER WENN SCHRIFTLICH ZUGESICHERT) IST JEGLICHER COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEINE ANDERE PERSON, DIE DAS PROGRAMM UNTER DEN OBIGEN BESTIMMUNGEN VERŽNDERT UND/ODER WEITERVERTREIBT, FšR IHRE SCHŽDEN HAFTBAR, EINSCHLIEáLICH ALLGEMEINER, BESONDERER, ZUFŽLLIGER ODER KAUSALER SCHŽDEN, DIE SICH AUS DER BENUTZUNG ODER DER NICHTBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIEáLICH, ABER NICHT BESCHRŽNKT AUF, DATENVERLUST ODER UNBENUTZBARKEIT VON DATEN, DIE VON IHNEN ODER DRITTEN UNTERHALTEN WERDEN, ODER DIE BENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN); DIES GILT AUCH DANN, WENN WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE DRITTE PERSON AUF DIE M™GLICHKEIT SOLCHER SCHŽDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER VEREINBARUNGEN UND BEDINGUNGEN

Appendix: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwenden k”nnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und m”chten, daá es der ™ffentlichkeit von gr”átem Nutzen ist, empfehlen wir, es zu "freier Software" zu machen, die jedermann unter den obigen Bedingungen weitervertreiben und „ndern darf.

Dazu fgen Sie dem Programm die nachstehenden Bemerkungen an. Es ist am sichersten, diese Hinweise am Anfang jeder Quelltextdatei einzufgen, um den Haftungsausschluá offensichtlich zu machen; auáerdem sollte jede Quelltextdatei wenigstens die "Copyright"-Zeile sowie einen Verweis auf den vollen Hinweis enthalten.

<eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Funktionsbeschreibung>

Copyright (C) 19yy  <Name des Autors>

This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the
GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.

Fgen Sie auáerdem Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Sackpost zu erreichen sind.

Wenn das Programm interaktiv ist, sorgen Sie fr einen kleinen Hinweis wie den folgenden, wenn es im interaktiven Modus gestartet wird:

Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy  name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.

This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type ` show c' for details.

Die hypothetischen Kommandos "show w" und "show c" sollten die entsprechenden Teilabschnitte der General Public Licence anzeigen. Natrlich k”nnen diese Kommandos auch anders heiáen, und sie k”nnen auch Mausklicks oder Menpunkte sein -- was immer zu Ihrem Programm paát.

Wenn Sie als Programmierer arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Bildungseinrichtung dazu bringen, einen "Copyright-Ausschluá" fr das Programm zu unterzeichnen, wenn n”tig. Hier ist ein Beispiel („ndern Sie die Namen):

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.

<signature of Ty Coon>, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice

Diese General Public Licence erlaubt es nicht, Ihr Programm in propriet„re Programme einzufgen. Wenn Ihr Programm eine Unterprogramm-Bibliothek ist, kann es sinnvoller sein, daá Sie es propriet„ren Anwendungen erlauben, mit Ihrer Bibliothek verbunden zu werden ("linking"). In diesem Falle sollten Sie statt dieser Lizenz die GNU Library General Public Licence verwenden.